Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Stand: 02.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der book-n-drive mobilitätssysteme GmbH

§ 1 Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten von Personen, die das Carsharing-Angebot der book-n-drive mobilitätssysteme GmbH durch Abschluss eines Nutzungsvertrages in Anspruch nehmen. Im Zug der Erstregistrierung und den damit verbundenen Abschluss eines Nutzungsvertrages bei book-n-drive müssen Personen, die das Carsharing Angebot der book-n-drive mobilitätssysteme GmbH nutzen wollen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als auch die Datenschutzerklärung anerkennen. Die book-n-drive mobilitätssysteme GmbH wird im Folgenden als „Anbieter“, der jeweilige Vertragspartner des Nutzungsvertrages als „Kunde“ bezeichnet, der Nutzungsvertrag wird im Folgenden als „Kundenvertrag“ bezeichnet.

§ 2 Fahrtberechtigung

Eine Fahrtberechtigung des Kunden setzt einen mit dem Anbieter geschlossenen Kundenvertrag und die vorangegangene Buchung eines Fahrzeuges durch diesen Kunden voraus.

Ein Fahrzeug darf mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen (Beauftragte) benennen, die in seinem Namen und auf seine Rechnung Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können.

Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er selbst und die zur Fahrt Berechtigten die Regelungen dieser AGB beachten, bei Fahrten mit Fahrzeugen des Anbieters fahrtüchtig ist/sind und eine gültige Fahrerlaubnis der Bundesrepublik Deutschland und/oder der Europäischen Union besitzt/en und mitführt/en.

Der Kunde haftet dem Anbieter gegenüber für die Zahlung der nach dem Kundenvertrag geschuldeten Entgelte und sonstiger Kosten und für die Einhaltung der vertraglich übernommenen Pflichten und Obliegenheiten, auch wenn andere Personen zur Fahrt berechtigt sind. Der Kunde hat dabei ein Verschulden der zur Fahrt berechtigten Personen wie sein eigenes Verschulden zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug genutzt und geführt hat. Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um unbefugte Dritte von der Nutzung auszuschließen. Die § 8 und 10 gelten entsprechend.

Die Fahrtberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis unmittelbar. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung seiner Fahrerlaubnis oder der Fahrerlaubnis anderer zur Fahrt Berechtigter unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 3 Fahrzeugzugang

Für den Zugang zu den Fahrzeugen können Zugangsmedien ausgegeben oder freigeschalten werden. Eine Weitergabe dieser Zugangsberechtigung und/oder der PIN an nichtfahrtberechtigte Personen zum Zwecke der Fahrzeugnutzung sind nicht gestattet.

Die Zugangsmedien sind sorgsam aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für den Verlust oder die Beschädigung eines vom Anbieter ausgegebenen Zugangsmediums, wenn ihm ein Verschulden vorzuwerfen ist; es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Gefahr eines Missbrauchs des Zugangsmediums ausgeschlossen ist. In jedem Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde ein vom Anbieter ausgegebenes Zugangsmedium spätestens mit Kündigung bzw. Ablauf der Kündigungsfrist an den Anbieter zurückzugeben. Im Falle des Verlustes, der selbstverschuldeten Beschädigung oder nicht erfolgter Rückgabe eines Zugangsmediums ist der Anbieter vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens berechtigt, pauschalen Schadenersatz gemäß der aktuellen Preisliste zu verlangen.

Der Verlust eines Zugangsmediums ist dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust oder die Weitergabe von Zugangsmedien und/oder PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.

Werden dem Kunden weitere oder andere Zugangsmedien übergeben bzw. von diesem genutzt (z.B. Führerschein-Siegel, Telefon, Karten von Drittanbietern), finden diese Regelungen sinngemäß Anwendung.

§ 4 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor oder unmittelbar zu Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit der im Auto und / oder in der App befindlichen Mängel-/Schadenliste abzugleichen. Zudem hat er technisch die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu prüfen und kontrolliert auf etwaig leicht wahrnehmbare (sicht- oder hörbare) Mängel. Er hat insbesondere Folgendes zu prüfen:

  • Reifen- und Felgenkontrolle (ausreichende Profiltiefe, ggf. Winterreifen; Kratzer)
  • Licht- und Blinker Funktion, Bremslicht, Hupe und Bremsen
  • Sichtprüfung auf Kratzer/Lackschäden/Beulen/Dellen (auch geringfügige Kratzer, Schäden), die noch nicht in der Mängel-/Schadenliste aufgeführt sind
  • Windschutzscheibe auf Steinschläge kontrollieren
  • Scheibenwischer und Spritzdüsen (Scheibenreinigungsmittel, Frostschutzmittel)
  • Füllstände von Öl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeiten, AdBlue, etc.

Die Prüfung auf erkennbare und leicht wahrnehmbare Mängel und Schäden dient der erleichterten Zurechnung eines Mangels oder Schadens als bereits bei Vertragsbeginn vorhandener Vorschaden, da insoweit sonst auf die dem Kunden übergebene Mängel-/Schadenliste abzustellen ist. Die Überprüfung der Verkehrssicherheit dient insoweit der eigenen Sicherheit des Fahrzeugführers, der sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren gemäß § 23 Abs.1 S. 2 StVO von dem vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen hat. Festgestellte und/oder wahrnehmbare Mängel/Schäden (z.B. sicht- und hörbare) sind dem Anbieter vor oder unmittelbar zu Fahrtantritt über die App und/oder über das book-n-drive Kunden-Kontaktformular unter https://www.book-n-drive.de/kontakt/ zu melden. Meldet der Kunde keine Mängel/Neuschäden vor oder unmittelbar zu Fahrtantritt, gilt das Fahrzeug als optisch und technisch einwandfrei, mit Ausnahme der bereits in der Mängel-/Schadenliste enthaltenen Mängel/Schäden.

Bei unterlassener Mängel-/Schadenkontrolle vor Fahrtantritt kann eine Belastung der Kosten für nicht gemeldete Mängel/Schäden erfolgen bzw. Entgelte gemäß der aktuellen Preisliste erhoben werden.

Wenn am Fahrzeug Mängel/Schäden vorliegen, die vermuten lassen, dass die Sicherheit des Betriebes des Fahrzeugs beeinträchtigt ist, ist die Benutzung des gebuchten Fahrzeugs nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Die Zustimmung zur Fahrzeugnutzung wird nicht ungerechtfertigt verweigert.

§ 5 Benutzung der Fahrzeuge

Der Fahrtberechtigte (gemäß § 2) hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen, nur die vom Anbieter zugelassenen bzw. freigegebenen Kraftstoffe und Betriebsflüssigkeiten (z.B. AdBlue nur aus Zapfsäulen und nicht aus Kanistern) und Waschprogramme an Tankstellen (nur Basis-Waschprogram) zu verwenden sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen. Bei batterie-elektrischen Fahrzeugen hat der Fahrberechtigte die dafür vorgesehenen Ladeinfrastruktur zum Beladen der Fahrzeuge zu nutzen.

Der Kunde hat sich verkehrsgerecht zu verhalten, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und eine materialschonende Fahrweise zu gewährleisten. Durchfahrtshöhen und -breiten sowie zulässige Zuladung und Gesamtgewicht sind zu beachten. Die Ladung ist vorschriftsmäßig zu sichern.

Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Als nicht sauber bzw. verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug, wenn es übermäßig verschmutzt ist, d.h., wenn im Innenraum auffällige, frisch erscheinende Flecken, starke Verschmutzungen im Fußraum (Schlamm, große Schmutzklumpen), Verschmutzung durch den Transport von Tieren (auffällige Hunde- bzw. Tierhaare) vorhanden sind und/oder im Fahrzeug geraucht oder gedampft wurde.

Die Station – d.h. der Stellplatz des Fahrzeuges - ist pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen (z.B. Poller) sind nach der Durchfahrt zu verschließen.

Alle Fahrzeuge verfügen über Tank- bzw. Ladekarten. Die Tank- bzw. Ladekarten befinden sich in einer Halterung im Handschuhfach, der Pin ist am Schlüsselbund vorhanden, der sich ebenfalls im Handschuhfach in einer Halterung befindet. Diese Tank- bzw. Ladekarten sind vom Kunden zur Betankung / Aufladung des genutzten Fahrzeuges an Tankstellen / der entsprechenden Ladesäule zu nutzen, die diese Tank- bzw. Ladekartenannehmen und dafür vorgesehen sind. Nach der Nutzung hat der Kunde die Tank- bzw. Ladekarte wieder in die vorgesehene Halterung im Handschuhfach zurückzulegen. Eine Fremdbetankung / Beladung wird explizit ausgeschlossen. Etwaige Zuwiderhandlungen werden gemäß der aktuellen Preisliste geahndet. Das Fahrzeug muss mit mindestens zu einem Viertel gefülltem Tank sowie gemäß den Vorgaben zur Fahrzeugrückgabe dieser AGB abgestellt werden. Batterie-elektrische Fahrzeuge müssen nach der erfolgten Fahrt wieder an die entsprechende Ladeinfrastruktur zum Aufladen angeschlossen werden.

Muss das Fahrzeug infolge unterlassener Reinigung bei übermäßiger Verschmutzung /Betankung/Aufladung durch den Anbieter gereinigt/betankt/aufgeladen werden, so ist der Anbieter berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz gemäß der aktuellen Preisliste zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.

Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz und/oder einen Einsatz dritter Hilfskräfte durch die unsachgemäße Bedienung von Fahrzeug oder Zugangstechnik oder Nichteinhaltung von Regeln  (z. B. Falschbetankung, Nicht-anschließen des Autos an die vorhandene Ladeinfrastruktur, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrfache falsche PIN-Eingabe, nicht ordnungsgemäße Rückgabe, verursachte Abschleppnotwendigkeit), werden dem Kunden Kosten gegen Nachweis in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

Reparatur- und Abschleppaufträge sowie sonstige kostenauslösende Maßnahmen darf der Kunde nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters beauftragen.

Die Fahrzeuge können zudem über Parkkarten verfügen. Diese Parkkarten werden in den Fahrzeugen benötigt, um zum Beispiel in mit Zufahrtsschranken gesicherte Bereiche ein- und auszufahren. Der Kunde hat darauf zu achten, dass diese Parkkarten ordnungsgemäß genutzt werden. Die Parkkarten verbeiben nach der Nutzung in dem Fahrzeug. Eine Fremdnutzung der Parkkarten wird explizit ausgeschlossen. Etwaige Zuwiderhandlungen oder Falschnutzungen werden gemäß der aktuellen Preisliste geahndet.

Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken bzw. in folgender Weise
zu nutzen:

a. zur gewerblichen Personenbeförderung und zur sonstigen gewerblichen Personenmitnahme.

b. zur Weitervermietung und Weitergabe an nicht fahrtberechtigte Dritte.

c. zu motorsportlichen Zwecken, z. B. für Rennen.

d. für Sicherheitstrainings und sonstige Fahrzeugtests.

e. zur Begehung von Straftaten.

f. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen gemäß der Klassifizierung nach Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR 2021) vom 16. November 2021 (veröffentlicht im BGBl.2021 IIS.1184) (nachfolgend: „gefährliche Güter“). Die Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, ist zulässig, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter nicht überschreiten.

g. zum Tiertransport, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Transportbehältnis/Käfig, der sicher im Kofferraum verstaut wird.

h. für Fahrten außerhalb der in der grünen Versicherungskarte genannten Länder.

i. als Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol (es gilt eine Promillegrenze von 0,0‰), Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.

j. zur Beförderung von Kindern oder Kleinkindern ohne erforderliche Kindersitzvorrichtung. Zur Installation von Kindersitzvorrichtungen sind zwingend sämtliche Herstellerhinweise und ggf. Vorgaben des Anbieters zu beachten.

k. im Fahrzeug zu rauchen / zu dampfen. Die Fahrzeuge des Anbieters sind mit einem Smoke– bzw. Damage Detection Gerät ausgestattet. Ersteres erkennt, wenn im Fahrzeuginnenraum unter Zuwiderhandlung gegen § 5 l der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geraucht / gedampft wird. Das Damage Detection Gerät erfasst über einen Sensor, wenn das Fahrzeug eine Beschädigung erleidet und zeichnet den Zeitpunkt sowie die Ortsangabe zu dem Vorfall auf. Die so gewonnenen Daten dienen der Dienstleistungsausführung, der Sicherstellung der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sowie der Schadenabwicklung. Bei Verstoß gegen das Rauch- / Dampfverbot wird eine Vertragsstrafe gemäß der aktuellen  Preisliste erhoben und kann im Wiederholungsfall zur Kündigung des Kundenvertrages durch den Anbieter führen.

Bei der Verwendung des Fahrzeuges für die Fahrt zu oder während Veranstaltungen, ganz gleich, welchen Charakters (privat, kommerziell, kulturell, politisch, überparteilich usw.) gewährleistet der Fahrtberechtigte, dass weder durch ihn noch durch Mitfahrer und sonstige Begleitpersonen selbst Handlungen begangen werden, die verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut darstellen und/oder verbreiten. Insbesondere ist eine Nutzung des Fahrzeuges im Zusammenhang mit Veranstaltungen, bei denen in Wort oder in Schrift die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich gemacht oder Symbole verwendet und gezeigt werden, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, ausdrücklich untersagt.

Bei Nutzung des Fahrzeuges im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Demonstrationen verpflichtet sich der Fahrtberechtigte unabhängig von der vorherigen Regelung, das Fahrzeug nicht innerhalb öffentlich bekanntgegebener Aufzugsstrecken und Versammlungsorte abzustellen. Die Nutzung des Fahrzeugs zu oder während politischer Veranstaltungen und Demonstrationen ist vorab anzuzeigen.

Auslandsfahrten bedürfen generell einer Genehmigung durch den Anbieter. Fahrten in europäische Nachbarländer (Belgien, Dänemark, Liechtenstein, Luxembourg, Niederlande, Österreich und Schweiz) sind generell genehmigt. Für Fahrten in alle anderen europäischen Länder gilt: Kunden müssen die Fahrt zuvor beim Kundenservice von book-n-drive anmelden und schriftlich, z. B. per E-Mail und/oder über das book-n-drive Kunden-Kontaktformular unter https://www.book-n-drive.de/kontakt/ genehmigen lassen. Ohne entsprechende Genehmigung ist book-n-drive berechtigt, die Haftungsreduzierung im Schadenfall zu verweigern. Der Anbieter weist darauf hin, dass Fahrten in oder durch bestimmte osteuropäische Länder (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Moldawien, Mazedonien, Montenegro, Rumänien, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine, Weißrussland) sowie alle außereuropäischen Länder (z. B. Marokko, Tunesien) wegen des erhöhten Risikos nicht möglich sind. Sondergenehmigungen für diese Länder werden nur unter besonderen Voraussetzungen und ggf. mit bestimmten Auflagen erteilt.

Auf das Recht zur fristlosen Vertragskündigung in § 17 bei Fahrzeugnutzung zu vorstehend dargestellten verbotenen Zwecken wird ausdrücklich verwiesen.

§ 6 Haftung des Anbieters

Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche  Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer Mieter regelmäßig vertrauen darf.

Der Anbieter haftet nicht für von Kunden in den Fahrzeugen verloren gegangene Gegenstände. Dies gilt nicht in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Fundsachen werden vom Anbieter zwölf (12) Wochen aufbewahrt und können nach vorheriger textlicher Nachfrage beim Kundenservice des Anbieters (z.B. über das Kunden-Kontaktformular) gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR abgeholt werden (Rudolf-Diesel-Str. 5, 65719 Hofheim-Wallau). Bei Vorabzahlung einer Servicepauschale von 25,00 EUR (Bearbeitung und
versicherter Versand) sendet der Anbieter dem Kunden die Fundsache zu, sofern diese ein Gewicht von 10 kg nicht überschreitet.

§ 7 Haftung des Kunden

a. Allgemeine Haftungsregeln, Selbstbeteiligung
Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Verletzungen dieses Kundenvertrages haftet der Kunde grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln bis zur Höhe einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung (siehe hierzu § 8).

Für die Beschädigung oder den Verlust eines Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten.

b. Bedien-, Behandlungsfehler, Verstöße gegen § 5 „Benutzung der Fahrzeuge“ – volle
Haftung
Von der Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung sind insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch Fehlbehandlung und/oder -bedienung des Fahrzeuges entstanden sind, insbesondere Fehlbetankung, Schaltfehler, Ignorieren von Warnleuchten, unsachgemäßes Be- und Entladen und unzureichend gesicherte Ladung, Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen oder -breiten.

Entsteht dem Anbieter im Falle eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen seine Pflichten gemäß § 5 (Benutzung der Fahrzeuge) dieser AGB ein Schaden, haftet der Kunde über den Selbstbehalt hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden.

c. Vorsätzliche und grob fahrlässige Schadenverursachung
Für Schäden, die der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen bzw. Fahrtberechtigte vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz und die Haftung des Kunden ist nicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt.

Bei grob fahrlässiger Schadenverursachung ist der Haftungsumfang des Kunden ohne Begrenzung auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendes Verhältnis im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG zu bemessen.

d. Verletzung vertraglicher Pflichten (Obliegenheiten)
Der Kunde haftet vollumfänglich ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn eine vom Kunden zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere bei Verstoß gegen seine Pflichten aus § 10 (Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht), vorsätzlich verletzt wurde.

Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Kunden zu erfüllenden Obliegenheit ist ohne Rücksicht auf die Selbstbeteiligung der Haftungsumfang des Kunden in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis im Sinne des § 28 Abs. 2, 3 VVG zu bemessen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Kunde.

Abweichend hiervon verbleibt es bei der vereinbarten Selbstbeteiligung pro Schadenfall, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Schadenfalls noch für die Feststellung oder den Umfang des Schadens vom Anbieter ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.

e. Gesetzesverstöße, Ordnungswidrigkeiten
Der Kunde haftet in voller Höhe für von ihm begangene Gesetzesverstöße, insbesondere Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeuges.

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren, Kosten und Auslagen freizustellen, die anlässlich vorgenannter Verstöße, Behörden oder Gerichte oder sonstige Dritte vom Anbieter erheben.

Entstehen dem Anbieter aus der Bearbeitung solcher Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Kosten, so hat diese der Kunde zu ersetzen. Der Anbieter ist vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens zur Geltendmachung einer
Schadenpauschale gemäß der aktuellen Preisliste berechtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.

f. Geltungsumfang dieser Regelung
Sämtliche vorstehende Regelungen gelten neben dem Kunden auch für die zur Fahrt berechtigten Personen, wobei eine vertragliche vereinbarte Selbstbeteiligung nicht zu Gunsten nichtfahrtberechtigter Dritter gilt.

§ 8 Versicherung, Selbstbeteiligung und Reduzierung der Selbstbeteiligung

Alle Fahrzeuge sind gesetzlich versichert. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag sowie aus der gültigen Preisliste. Der Kunde hat das Recht, durch gesonderte Vereinbarung (Service-Paket) eine vertragliche Reduzierung der Selbstbeteiligung vorzunehmen. Der Anbieter kann diese gesonderte Vereinbarung (Service-Paket) einseitig kündigen, wenn der Kunde seine Vertragspflichten verletzt.

Die vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nur für den Kunden und für angemeldete zur Fahrt berechtigte Personen gemäß § 2 und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraum, nicht für ungemeldete oder nachträglich gemeldete Nutzungsdauerüberschreitungen.

§ 9 Mitteilungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Vertragsdaten unverzüglich mitzuteilen. Muss die Adresse des Kunden infolge unterlassener Mitteilung durch den Anbieter ermittelt werden, so ist der Anbieter berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten pauschalierten Schadenersatz gemäß der aktuellen Preisliste zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.

§ 10 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Kunde sofort die Polizei zu verständigen und den Schaden dem Anbieter unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Erhebt die Polizei Kosten für ihren Einsatz beim Kunden, kann dieser eine Erstattung der Kosten vom Anbieter verlangen, wenn ihm nachweislich kein Verschulden am Schadensereignis trifft.

Bei Schadenereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldanerkenntnis abgeben.

Der Kunde hat den Anbieter innerhalb von drei (3) Tagen nach dem Schadenereignis wahrheitsgemäß vollumfänglich und sorgfältig über alle Einzelheiten in Textform zu unterrichten. Für den Fall, dass der Kunde sich bei dem Schadenereignis verletzt hat und eine Unterrichtung in Textform deshalb nicht möglich ist, verlängert sich die Unterrichtungsfrist bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese dem Kunden gesundheitlich wieder zumutbar ist.

Bei Unterlassung der mündlichen bzw. schriftlichen Meldung von Unfällen und sonstigen selbstverursachten Schäden haftet der Kunde vollumfänglich ohne Rücksicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung, für die entstandenen Schäden und Kosten.

Hat der Kunde einen Verkehrsunfall zum Teil oder zur Gänze verschuldet, so ist der Anbieter berechtigt, für den bei der Schadenabwicklung entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten pauschalierten Schadenersatz gemäß der aktuellen Preisliste zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.

§ 11 Quernutzung

Der Abschluss eines Kundenvertrages mit dem Anbieter berechtigt den Kunden, auch Fahrzeuge von Kooperationspartnern des Anbieters zu buchen. Vertragspartner des Kunden bleibt in diesem Fall der Anbieter. Für die Nutzung solcher Fahrzeuge gelten die AGB des Anbieters.

§ 12 Stationsbasiertes Carsharing

a. Buchungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des beabsichtigten Nutzungszeitraumes beim Anbieter zu buchen. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein vergleichbares Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen.

Für jede telefonische Buchung/Änderung und Stornierung wird ein Zusatzentgelt gemäß der Preisliste berechnet, es sei denn es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Buchungen/Änderungen und Stornierungen über die App und/oder Webseite sind kostenfrei. Der Anbieter darf die Buchungsgespräche nach vorherigem Hinweis und entsprechender Einwilligung des Kunden auf Tonträger aufzeichnen und die Aufzeichnung zur Aufklärung von Unklarheiten hinsichtlich der Buchungsabwicklung verwerten. Drei Monate nach Abrechnung der betreffenden Fahrten werden diese Aufzeichnungen gelöscht.

b. Nutzungsdauer
Zu buchende Nutzungszeiträume können zu jeder vollen Viertelstunde beginnen und enden. Abgerechnet wird stets die Zeit von Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums bis zu dessen Ende bzw. bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe nach § 12 d) dieser AGB. Es wird in Zeiteinheiten zu dreißig (30) Minuten abgerechnet.

c. Stornierung, Verkürzen des gebuchten Nutzungszeitraums
Eine Buchung kann teilweise oder vollständig storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung über die App/Webseite ist so lange vor Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums möglich, wie dieser Nutzungszeitraum lang ist. Bei Stornierungen per Telefon fällt ein Zusatzentgelt gemäß der aktuellen Preisliste an. Ist der gebuchte Nutzungszeitraum kürzer als vierundzwanzig (24) Stunden muss die Stornierung hierzu spätestens vierundzwanzig (24) Stunden vor Beginn dieses Nutzungszeitraumes erfolgen.

In allen anderen Fällen ist der Anbieter berechtigt, Stornokosten in Höhe der Hälfte des Nutzungsentgeldes gemäß der aktuellen Preisliste zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Anbieter informiert, soweit möglich, den Kunden, wenn das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Im Rahmen der Verfügbarkeit wird dem Kunden ein anderes Fahrzeug angeboten (Fahrzeugersatz).

d. Rückgabe der Fahrzeuge
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums ordnungsgemäß zurückzugeben. Bei Rückgabe ist das Fahrzeug mit allen enthaltenen Papieren, ordnungsgemäß verschlossen (Türen und Fenster verriegelt) mit ausgeschalteten elektrischen Verbrauchern an der angegebenen Station abzustellen und der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort zu deponieren.

e. Verspätungen
Kann der Kunde den in der Buchung bekanntgegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Nutzungsdauer vor dem Ende des vereinbarten Nutzungszeitraums verlängern. Geschieht dies nicht, so kann der Anbieter Verspätungskosten gemäß der aktuellen Preisliste erheben.

Ist eine solche Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann der ursprüngliche Rückgabezeitpunkt tatsächlich nicht eingehalten werden, ist der Anbieter berechtigt, die über den gebuchten Nutzungszeitraum hinausgehende
Nutzungsdauer zu berechnen.

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle der Verletzung der Rückgabepflicht durch den Kunden bleibt dem Anbieter vorbehalten.

Macht der Kunde, der die nachfolgende Buchung ausgelöst hat, berechtigte Ansprüche aus der durch die verspätete Rückgabe bedingten Nichtverfügbarkeit des Fahrzeuges geltend, so hat der den gebuchten Nutzungszeitraum überziehende Kunde den Anbieter hiervon freizustellen bzw. den Anbieter bereits bei Regulierung aufgewendete Beträge zu erstatten, ganz gleich, aus welchem Grund die Überziehung erfolgte. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.

§ 13 Stationsflexibles Carsharing (cityFlitzer)

a. Nutzung und Reservierung
Verfügbare stationsflexible Fahrzeuge (cityFlitzer) können ohne vorherige Buchung genutzt werden. Die Fahrzeuge können für einen Zeitraum von dreißig (30) Minuten reserviert werden. Wird ein reserviertes Fahrzeug nicht innerhalb der Reservierungszeit übernommen, wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Tritt der Kunde die Nutzung innerhalb der Reservierungszeit nicht an, werden für die Reservierungszeit Kosten gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.

b. Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer des Fahrzeuges ist unbeschränkt innerhalb eines maximalen Zeitraums von zwei Wochen, beginnend ab Öffnen des Fahrzeuges. Berechnet wird die tatsächliche Nutzungszeit (Öffnen – Schließen). Es wird in Zeiteinheiten zu dreißig (30) Minuten abgerechnet.

c. Rückgabe des Fahrzeuges
Der Kunde ist verpflichtet, das stationsflexible Fahrzeug (cityFlitzer) mit Ende der Fahrzeugnutzung ordnungsgemäß zurückzugeben. Bei Rückgabe ist das Fahrzeug mit allen enthaltenen Papieren ordnungsgemäß verschlossen (Türen und Fenster verriegelt), mit ausgeschalteten elektrischen Verbrauchern innerhalb der Grenzen der jeweiligen cityFlitzer Bereiche abzustellen und der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort zu deponieren. Zulässige Parkplätze zum Abstellen der stationsflexiblen Fahrzeuge (cityFlitzer) sind speziell definierte cityFlitzer Bereiche, die in der App angezeigt und beschrieben werden.

Das Abstellen von stationsflexiblen Fahrzeugen (cityFlitzer) auf reinen Anwohnerparkzonen und Parkplätzen, bei denen das Parken durch zeitweises Halte- oder Parkverbot oder durch zeitlich beschränktes Parken mit Parkscheibe eingeschränkt ist, ebenso wie auf kostenpflichtigen Parkplätzen, ist nicht gestattet. Ausnahmen stellen Anwohner-Parkzonen dar, welche in einigen cityFlitzer Bereichen inkludiert sein können, hier ist das Abstellen gestattet. Beachten Sie die Beschreibung der jeweiligen cityFlitzer Bereiche (zu den Parkgegebenheiten). Ebenso nicht gestattet ist das Abstellen der Fahrzeuge auf Behinderten-, Taxi-, Privatparkplätzen, in Halte-
und Parkverboten oder ähnlichen Parkzonen mit Sondernutzung. Zudem ist das Abstellen von stationsflexiblen Fahrzeugen (cityFlitzer) auf für book-n-drive stationsbasierte Fahrzeuge vorgehaltene Stationen untersagt. Diese Stationen für stationsbasierte Fahrzeuge, auf denen stationsflexible Fahrzeuge (cityFlitzer) nicht abgestellt werden dürfen, sind durch eine entsprechende Beschilderung (StVO-Beschilderung z.B. Verkehrszeichen VZ 1010-70 und / oder eindeutige book-n-drive Beschilderung) ersichtlich. Bei Verstößen des Kunden behält sich der Anbieter vor, den Kunden für hieraus entstandene Kosten, insbesondere Abschlepp- und/ oder Umstellkosten, in Anspruch zu nehmen.

d. cityFlitzer Bereiche
Die aktuellen cityFlitzer Bereiche sind in der App dargestellt. Hier können periodische Änderungen auftreten, über die der Anbieter den Nutzer entsprechend informiert (z.B. Webseite oder Kundenmailing). Kunden sind angehalten sich über diesbezügliche Änderungen zu informieren und diese zu beachten.

e. Verstoß gegen Rückgabepflichten
Stellt der Kunde das Fahrzeug bei Beendigung seiner Mietzeit außerhalb der jeweiligen cityFlitzer Bereiche und/oder auf einen nicht für stationsflexible Fahrzeuge (cityFlitzer) geeigneten Stellplatz ab, läuft die Nutzungszeit weiter und die Fahrt wird nicht beendet. In diesem Falle ist der Anbieter berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz gemäß der aktuellen Preisliste zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.

Darüber hinaus hat der Kunde sämtliche Kosten für die Rückführung des Fahrzeuges an einen vom Anbieter zu bestimmendem Ort innerhalb eines cityFlitzer Bereichs ebenso wie Kosten für den dadurch verursachten Ausfall des Fahrzeuges im stationsflexiblen Betrieb zu tragen.

Bei der Überschreitung der maximalen Nutzungsdauer von zwei Wochen läuft zunächst die Nutzungsdauer weiter und wird gemäß vorstehenden Regelungen unter b) abgerechnet.

Weiterhin ist der Anbieter berechtigt, das Fahrzeug zu sperren und stillzulegen und die Nutzungsdauer damit zu beenden.

Der Anbieter ist außerdem berechtigt, pauschalierten Schadenersatz gemäß der aktuellen Preisliste zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis vorbehalten bleibt, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei. Darüber hinaus hat der Kunde sämtliche Kosten, die mit einer eventuell notwendigen Rückführung des Fahrzeugs in das Geschäftsgebiet entstehen, ebenso wie die Kosten für den dadurch verursachten Ausfall des Fahrzeugs im stationsflexiblen Betrieb, zu tragen.

§ 14 Entgelte, Zahlungsbedingungen, Entgeltanpassungen

Der Anbieter stellt dem Kunden Entgelte für die Nutzung der Fahrzeuge im gewählten Tarif gemäß der jeweils bei der Buchung gültigen Tarif- und Preislisten in Rechnung, sofern diese jeweils dem Kunden bekannt gegeben worden sind. Die jeweils aktuellen Preislisten sind zudem im Internet unter www.book-n-drive.de abrufbar.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt gemäß den in den gültigen Tarif- und Preislisten angegebenen Perioden und Bedingungen. Für die Abrechnung der Fahrten gelten die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer, die vom Bordcomputer ermittelte Wegstecke als auch weitere Kosten, z.B. dem Grundpreis pro Fahrt. Die Rechnung wird per Lastschrift von der vom Kunden angegebenen Zahlungsverbindung abgebucht. Der Kunde hat spätestens sieben Tage nach Zugang der Rechnung für eine ausreichende Deckung auf seinem angegebenen Konto zu sorgen.

Nach Ablauf von zehn Tagen gerät der Kunde in Verzug. Im Falle des Verzugs schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen und -kosten. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Ab Eintritt des Verzugs wird der Anbieter sämtliche entstandenen Mahnkosten geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Mahnkosten nicht oder in geringerem Umfang entstanden sind.

Wird die Einzugsermächtigung durch den Kunden widerrufen bzw. eine solche nicht erteilt, erhält der Anbieter eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr gemäß der aktuellen Preisliste pro Rechnung. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus einem anderen durch den Kunden zu vertretenden Grunde nicht eingelöst wird, berechnen die Geldinstitute hierfür Rücklastschriftgebühren, die derzeit bei ca. 7,50 EUR liegen. Soweit dem Anbieter mangels Deckung ein Schaden entsteht, insbesondere Rücklastschriftgebühren anfallen, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden diesen Schaden zu berechnen, vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Anbieter wird auf der Grundlage des Nutzungsvertrages zu zahlende Entgelte darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Entgeltberechnung maßgeblich sind. Eine Entgelterhöhung kommt in Betracht und eine Entgeltermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für Treibstoff, Versicherungskosten, Finanzierungs-, Beschaffungskosten, Personalkosten, Steuer, Wartung und Reinigung, Energie, usw. erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der verkehrswirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur im Umfang für die Entgelterhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Netz- und Vertriebskosten erfolgt. Bei Kostensenkungen sind vom Anbieter die Entgelte zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden per E-Mail mindestens 2 Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung bekanntgegeben.

Dem Kunden steht ein Kündigungsrecht zu, wenn sich die Entgelte um mehr als fünf (5) Prozent erhöhen. Der Kunde kann dies jeweils bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der mitgeteilten Preisanpassung ausüben.

Der Preis pro gefahrenem Kilometer ist an den vom Statistisches Bundesamt und ADAC monatlich veröffentlichten Kraftfahrer-Preisindex (insgesamt) gebunden. Ändert sich der festgestellte „Kraftfahrerpreis-Index“ gegenüber dem Vormonat, so können wir als Anbieter den km-Preis entsprechend anpassen, ohne dass es einer Entgeltänderungserklärung bedarf. Diese Anpassungen werden den Kunden mit einem Vorlauf von zwei (2) Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen km-Preise in Textform kommuniziert (z.B. Webseite oder Kundenmailing). Die Anpassungen können auch an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse kommuniziert werden. Werden vom Statistischen Bundesamt anlässlich einer Umstellung des Index auf ein neues Basisjahr bereits veröffentlichte Indexzahlen früherer Basisjahre nachträglich zurückgezogen, so werden bereits eingetretene Entgeltänderungen nicht korrigiert. Für künftige Änderungen des km-Preises gelten dann die neu veröffentlichten Indexzahlen.

§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Geldforderungen des Anbieters darf der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

§ 16 Änderung der AGB

Nur im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer oder Prokuristen sind befugt, schriftliche Abweichungen und Ergänzungen zu diesen AGB zu vereinbaren.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Änderungen der Preislisten, die nicht unter die bereits in §14 geregelten Preisanpassungen fallen, werden dem Kunden vom Anbieter spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Änderungen können auch per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse angeboten werden. Die angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese durch Zustimmung annimmt, gegebenenfalls und nur bei Erfüllung der nachfolgend geregelten Voraussetzungen, im Wege der Zustimmungsfiktion.

Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn

a) das Änderungsangebot erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder

b) durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder

c) die rechtliche oder tatsächliche Situation sich ändert und der Kunde bzw. der Anbieter diese Veränderung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte und dies zu einer Lücke im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges (insbesondere von Leistungen und Gegenleistung) dadurch nicht unerheblich gestört wird.

und der Kunde das Änderungsangebot nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.

Darüber hinaus gilt die Zustimmungsfiktion nur, wenn gesetzliche Bestimmungen die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder die entstandene Lücke nicht füllen.

Eine Änderung durch Zustimmung gilt keinesfalls für eine Änderung der

  • vereinbarten Hauptleistungspflichten,
  • Laufzeit des Vertrages und
  • Regelungen zur Kündigung.

Der Anbieter wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens nochmal gesondert hinweisen.

Macht der Anbieter von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden in dem Änderungsangebot besonders hinweisen.

Wird eine Zustimmung des Kunden zu den geänderten AGB angefordert und erteilt der Kunde diese nicht vor Wirksamwerden der angekündigten AGB-Änderung, hat der Anbieter das Recht, den Nutzungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs (6) Wochen zu kündigen.

§ 17 Kündigung, Sperrung

Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Quartalsende in Textform gekündigt werden.

Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen schwerwiegender Vertragsverstöße bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter kann den Kundenvertrag aus wichtigem Grund, bei dem es sich um einen erheblichen, vom Kunden zu vertretenden Grund handeln muss, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Als wichtiger Grund zur Kündigung gilt die verbotswidrige Nutzung des Fahrzeuges gemäß den Regelungen in § 5.

Als wichtiger Grund gilt auch die Insolvenz des Kunden. Wird dem Anbieter eine Nutzung des Fahrzeugs in einem solchen Zusammenhang unmittelbar bekannt, ist der Anbieter zur sofortigen Kündigung des Nutzungsverhältnisses berechtigt.

Ein später bekannt gewordener Verstoß berechtigt den Anbieter, unter Hinweis hierauf, ein erneutes Nutzungsverhältnis zu verweigern.

Hat der Kunde seine Selbstbeteiligung vertraglich reduziert (Service-Paket), hat er im Falle der Kündigung, auch durch die einseitige Kündigung durch den Anbieter, keinen Anspruch auf eine zeitanteilige Rückerstattung des hierfür entrichteten Entgelts.

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist der Anbieter auch berechtigt, den Kunden aus wichtigen Gründen für Anmietungen zu sperren. Solche Gründe für außerordentliche Kündigung oder Sperrung liegen insbesondere vor bei Zahlungsverzug in Höhe von
mindestens 200,00 EUR.

Je nach Schwere der Pflichtverletzung des Kunden, ist die Kündigung ggf. abhängig von einer vorangegangenen erfolglosen Abmahnung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Sperrung.

§ 18 Datenschutz

Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Kundenvertrages erforderlich ist. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die StVO und StVZO werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Eine sonstige Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Anbieters, der im Vertrag bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Der Anbieter verpflichtet sich, Daten des Kunden nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung oder für die Markt- und Meinungsforschung weiterzugeben. Eine Weitergabe von Daten in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet. Der Anbieter kann dem Kunden nach vorheriger Einwilligung regelmäßig Informationen über die Weiterentwicklung des Angebotes in Form einer E-Mail-Kundeninformationen, als Druckerzeugnis oder sonstiger elektronischer Form zur Verfügung stellen.

Kunden können diese Kundeninformationen abbestellen, müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass diese Kundeninformationen vertragsrelevante Informationen beinhalten können. Der Anbieter ist darüber hinaus nicht verpflichtet weitere Kommunikationsmaßnahmen gegenüber dem Kunden wahrzunehmen. Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, die eine Fahrzeugortung notwendig machen, ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen. Die Fahrzeuge des Anbieters sind mit einem Smoke- bzw. Damage Detection Gerät ausgestattet. Ersteres erkennt, wenn im Fahrzeuginnenraum unter Zuwiderhandlung gegen § 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geraucht / gedampft wird. Das Damage Detection Gerät erfasst über einen Sensor, wenn das Fahrzeug eine Beschädigung erleidet und zeichnet den Zeitpunkt sowie die Ortsangabe zu dem Vorfall auf. Die so gewonnenen Daten dienen der Dienstleistungsausführung, der Sicherstellung der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sowie der Schadenabwicklung. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz können der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite unter www.book-n-drive.de/datenschutz entnommen werden.

§ 19 Bonitätsprüfung

Der Anbieter behält sich vor, der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) - oder anderweitig am Markt hierzu etablierte Dienstleister - Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von der SCHUFA bzw. sonstige hierzu etablierte Dienstleister Bonitätsauskünfte über den Kunden zu erhalten. Das Zustandekommen des Kundenvertrages ist an eine positive Prüf-Auskunft (Bonität), die bei Vertragsschluss einzuholen ist, geknüpft. Bei negativer Prüf-Auskunft (Bonität) kann der Anbieter nach seiner Wahl keinen Kundenvertrag eingehen oder eine Kaution und/oder einen Einkommensnachweis verlangen. Der Kunde wird hierüber informiert. Unabhängig davon wird der Anbieter, soweit gesetzlich zulässig, der SCHUFA - oder anderweitig am Markt hierzu etablierte Dienstleiter - auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

§ 20 Sonstige Bestimmungen

Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Kundenvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen bedürfen der Textform. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.

Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder die in Anspruch zu nehmende Partei (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Im Übrigen findet der gesetzliche Gerichtstand Anwendung.